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SH Hausbetreuung 0664 494 20 69

Winterdienst und Schneeräumung

Geräumte und gestreute Gehsteige, Zugänge und Zufahrten – von 1. November bis 15. April. Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht samt Haftung, in Wien sowie in den Bezirken Gänserndorf und Mistelbach.

Bereitschaft Mo–So 06:00–22:00 in der Saison, auch an Wochenenden und Feiertagen

Verschneiter Gehsteig in einer Stadtstraße

Ihre Räumpflicht nach § 93 StVO

Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet müssen die Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft zwischen 06:00 und 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Glatteis bestreuen. Rutscht jemand aus, haftet der Eigentümer.

Diese Pflicht können Sie vertraglich an uns übertragen. Wir treten dann an Ihre Stelle – und übernehmen auch die Haftung für die vereinbarten Flächen.

Räumen, streuen, kontrollieren

Wenn es schneit, räumen wir die vereinbarten Flächen und streuen danach ein passendes Streumittel. Auch bei Tauwetter und überfrierender Nässe kontrollieren wir die Flächen und streuen nach. Am Ende der Saison entfernen wir den Streusplitt wieder.

Erfahrung mit großen Flächen

Wir betreuen im Winter Wohnhausanlagen, Einfamilienhäuser und auch größere Flächen im Bezirk Gänserndorf. Damit Sie im Winter nicht selbst um sechs Uhr früh zur Schaufel greifen müssen.

Haften Sie, wenn jemand vor Ihrem Haus ausrutscht?

Drei kurze Fragen – die Antwort sehen Sie sofort.

1. Liegt Ihre Liegenschaft im Ortsgebiet?
2. Gibt es entlang der Liegenschaft einen Gehsteig oder Gehweg?
3. Wer räumt im Winter derzeit?

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Winterdienst-Bereitschaft

Saison 1. November bis 15. April, Bereitschaft Mo–So 06:00–22:00.

Fragen zum Winterdienst

Wann beginnt und endet der Winterdienst?

Die Saison läuft von 1. November bis 15. April. Abweichende Zeiträume können wir vertraglich vereinbaren.

Zu welchen Zeiten wird geräumt?

Unsere Bereitschaft gilt täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr – also genau in dem Zeitraum, in dem Gehsteige laut § 93 StVO geräumt und gestreut sein müssen.

Wer haftet, wenn jemand ausrutscht?

Für die vertraglich vereinbarten Flächen übernehmen wir die Räum- und Streupflicht und damit auch die Haftung. Das ist nach § 93 Abs. 5 StVO ausdrücklich vorgesehen.

Welches Streumittel verwenden Sie?

Wir wählen ein passendes Streumittel im gesetzlichen Rahmen. Wenn Sie ein bestimmtes Streumittel wünschen, zum Beispiel salzfrei, halten wir das im Vertrag fest.

Was passiert bei extremem Schneefall?

Bei sehr starkem oder lang anhaltendem Schneefall räumen wir laufend nach. Die Zeiten können dann abweichen, etwa wenn Straßen nicht befahrbar sind.

Winterdienst anfragen

Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden zurück, schauen uns das Objekt kostenlos an und schicken Ihnen danach ein Angebot.

Hausbetreuung

SH Hausbetreuung

0664 494 20 69
Erreichbar
Mo–Fr 08:00–18:00
Winterdienst
Mo–So 06:00–22:00
Ansprechpartner
Sudhir Handanović, Inhaber
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